Historischer Sieg für den Tierschutz: EuGH-Urteil bestätigt das Recht zur verpflichtenden Betäubung vor der Schlachtung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bestätigt, dass EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich das Recht haben, eine verpflichtende Betäubung vor dem Schlachten einzuführen.

Das ist ein großer und historischer Sieg für mehr Tierwohl! Schlachtvorgänge, und insbesondere das Schächten, sind ohne Betäubung mit unvorstellbaren Qualen für die Tiere verbunden.

Hintergrund war die Entscheidung der Belgischen Region Flandern, die bereits im Juli 2019 die Betäubung von Tieren vor dem Schlachten verpflichtend machte, auch wenn es sich um Schlachtvorgänge für religiöse Traditionen handelt. Jüdische und Muslimische Verbände hatten dagegen geklagt. Zwar ist es EU-weit verboten, Tiere ohne vorige Betäubung zu schlachten, doch eine Ausnahmeregelung erlaubt das betäubungslose Schlachten, wenn das Fleisch den jeweiligen religiösen Riten und Vorgaben entsprechen soll, also koscher oder halal sein soll. Der EuGH hat nun bestätigt, dass sich Länder dazu entscheiden können, betäubungsloses Schlachten vollumfänglich zu verbieten.

„Das ist ein großer und historischer Sieg für das Tierwohl“, begrüßt Manuela Ripa, EU-Abgeordnete der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) das Urteil. „Schlachtvorgänge, und insbesondere das Schächten, sind ohne Betäubung mit unvorstellbaren Qualen für die Tiere verbunden.“

Das Urteil macht auch deutlich, dass durch den Vorgang der reversiblen Betäubung eine Verbesserung des Tierwohls im Schlachtvorgang mit dem Recht der freien Religionsausübung in Einklang gebracht werden kann.

Im Zusammenhang mit dem Prozess hatte die Eurogroup for Animals bereits im Oktober eine Meinungsumfrage durchgeführt, mit der Erkenntnis, dass eine große Mehrheit der Bürger*innen in der EU es entschieden ablehnt, wenn Tiere bei vollem Bewusstsein geschlachtet werden.

„Es freut mich zu sehen, dass der EuGH die Meinung der EU Bürgerinnen und Bürger bekräftigt und dass Mindestanforderungen im Tierwohl mit der Religionsfreiheit in Einklang zu bringen sind. Ich hoffe nun, dass auch die EU-Kommission im Rahmen der Farm to Fork Strategie dieses Urteil aufgreift und eine klare, EU-weite Gesetzgebung schafft, betäubungsloses Schlachten in der EU vollumfassend zu verbieten“, sagt Manuela Ripa abschließend.

Mehr Informationen zu diesem Thema: Eurogroup for Animals