Abstimmung im Umweltausschuss zur Gesetzesreform zu Wasch- und Reinigungsmitteln: Verhandlungsführerin des Europäischen Parlaments Manuela Ripa MdEP (ÖDP): „Dreifacher Gewinn für Gewässer, Verbraucher und Tiere“

Heute hat der Umweltausschuss im Europäischen Parlament über die Reform der Wasch- und Reinigungsmittel (Detergenzienverordnung) abgestimmt. Mit 68 zu 1 Stimmen wurde der Bericht mit überragender Mehrheit angenommen.

Als Chefverhandlerin zuständig für den Bericht ist die Europaabgeordnete Manuela Ripa (ÖDP – Die Naturschutzpartei), sie zeigte sich nach der Abstimmung sehr erfreut über das Ergebnis:

„Es ist uns gelungen, den Kommissionsvorschlag ganz erheblich zu verbessern und den Anwendungsbereich des Gesetzes auszuweiten. Das ist ein dreifacher Gewinn, sowohl für den Wasser- und Gewässerschutz, als auch für die Rechte von Verbraucherinnen und Verbraucher und den Tierschutz. Mein Bericht fordert ganz klar die biologische Abbaubarkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln, deutlich reduzierte Schwellenwerte für den Phosphat- und Phosphorgehalt nicht nur für Verbraucherprodukte, sondern auch für den industriellen Gebrauch von Detergenzien, leicht verständliche und lesbare Kennzeichnung direkt auf dem Etikett der Verpackung und ein Verbot von Tierversuchen.“

Während sich die Kommission fast ausschließlich auf die Einbeziehung von Mikroorganismen in den Anwendungsbereich und eine bessere Kennzeichnung der Inhaltsstoffe konzentrierte, gelang es im Umweltausschuss, den Anwendungsbereich des Vorschlags auf folgendes auszuweiten:

Wasser- und Gewässerschutz
Es wurden ehrgeizigere Schwellenwerte für reduzierte Phosphat- und Phosphorgehalte in Detergenzien festgelegt, die auch erstmals für industrielle Detergenzien gelten. Phosphate tragen vor allem zu dem weit verbreiteten Problem der Anreicherung von Nährstoffen in Gewässern und dem damit verbundenen schädlichen Wachstum von Algen (Eutrophierung) in ganz Europa bei. Es gibt bereits Beispiele von Herstellern, die vor langer Zeit Phosphate in Konsum- und Industrieprodukten eingestellt haben. Um die Innovation in der Branche weiter zu fördern, sollen gesenkte Schwellenwerte für den Gesamtphosphorgehalt in Wasch- und Reinigungsmitteln gelten.

Biologische Abbaubarkeit von Detergenzien
Zum Schutz der Gesundheit und Natur müssen Detergenzien künftig besser biologisch Abbaubar sein, d.h., sie dürfen keine persistenten Stoffe mehr enthalten, die in der Umwelt verbleiben. Dies wird sowohl der aquatischen Umwelt als auch unserer Gesundheit zugutekommen. Denn schwer abbaubare Stoffe können sich in der Umwelt ansammeln und so auch Trinkwasserressourcen kontaminieren.
Der Kommissionsvorschlag hatte diesen grundlegenden Aspekt des Umweltschutzes völlig vernachlässigt, obwohl einige europäischen Hersteller sich schon dazu verpflichtet hatten. Nun werden gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen und Hersteller haben konkrete Anreize, hier nachzuziehen.

Verbraucherschutz
Wichtige Informationen zu dem Produkt soll es für die Verbraucher:innen nicht nur digital sondern auch direkt auf den Verpackungen geben. Der Bericht sieht vor, dass Wasch- und Reinigungsmittel klare und leicht verständliche Etiketten aufweisen müssen. Gleiches gilt für Nachfüllprodukte. Mit dem Vorschlag wird sichergestellt, dass die Verbraucher über alle Inhaltsstoffe, insbesondere allergene Stoffe in physischer Form informiert werden. Bei Bedarf liefern digitale Etiketten zusätzliche Informationen.
Um Überdosierung zu vermeiden, die wiederum zu einer höheren Umweltbelastung und Allergien führen können, wird es auf den Kappen und Messbecher der Produkte besser sichtbare Messskalen geben. Insgesamt wichtige Schritte hin zu mehr Verbraucherinformationen.

Tierschutz
Der Bericht verbietet Tierversuche, die in Zusammenhang mit der Testung von Wasch- und Reinigungsmitteln oder bestimmten Inhaltsstoffen stehen. Damit erfüllt er die Forderungen der erfolgreichen europäischen Bürgerinitiative „Save Cruelty Free Cosmetics – Für ein Europa ohne Tierversuche“, die sich für ein generelles Verbot von Tierversuchen bei kosmetischen Inhaltsstoffen einsetzt. Stattdessen sind alternative Testmethoden zu nutzen, die es bereits gibt und die besser geeignet sind, Sicherheitsbedenken auszuschließen. Der Bericht schlägt zudem das erste vegane Label in der EU für Wasch- und Reinigungsmittel vor.

Nun gilt es, das Ausschussergebnis auch im Plenum zu verteidigen. Die Abstimmung zur Detergenzienverordnung ist dort für Ende Februar vorgesehen.

Pressekontakt

Silke Lalvani

Brüssel, Büro MdEP Manuela Ripa

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