Wer vorangeht, darf nicht bestraft werden

Die Reform des europäischen Emissionshandels geht in die entscheidende Phase. Im Umweltausschuss wurden die Vorschläge gemeinsam mit EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra beraten.

Der Emissionshandel ist eines unserer wichtigsten Instrumente für den Klimaschutz. Er schafft einen klaren wirtschaftlichen Anreiz, Emissionen zu reduzieren und in klimafreundliche Technologien zu investieren. Gleichzeitig muss er so ausgestaltet sein, dass Klimaschutz und die Wettbewerbsfähigkeit unserer europäischen Industrie Hand in Hand gehen.

Dabei geht es auch um Verlässlichkeit. Viele Unternehmen haben bereits erhebliche Investitionen in die Transformation getätigt – im Vertrauen auf die politischen Rahmenbedingungen und mit dem Ziel, ihre Produktion langfristig klimaneutral aufzustellen. Wer früh gehandelt und investiert hat, darf durch neue Regelungen nicht im Nachhinein benachteiligt werden.

Unternehmen brauchen Planungssicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen, damit sie auch künftig bereit sind, Milliarden in klimafreundliche Technologien und Produktionsverfahren zu investieren. Nur so können wir weitere Investitionen mobilisieren und zugleich industrielle Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Europa sichern.

Die ETS-Reform muss deshalb beides leisten: unsere Klimaziele konsequent voranbringen und Europas Industrie auf dem Weg zur Klimaneutralität wettbewerbsfähig halten. Vorreiter der Transformation müssen dabei unterstützt und dürfen nicht für ihr frühes Handeln bestraft werden.