Update zu meiner Anfrage zur Herkunftsangabe im Online-Handel

Im Austausch mit dem Kreisverband ÖDP-Kreisverband Weilheim-Schongau habe ich die EU-Kommission gefragt, warum Verbraucherinnen und Verbraucher beim Online-Shopping kaum erkennen können, woher ein Produkt stammt, und warum sie nicht die Möglichkeit haben, gezielt EU-Produkte zu filtern.

Die Antwort ist eindeutig:

– Es gibt keine allgemeine Pflicht, die Herkunft anzugeben.

– Nur für bestimmte Produktgruppen (z. B. Lebensmittel) gelten Ausnahmen.

Das ist ganz klar eine Lücke im Verbraucherschutz und benachteiligt europäische Hersteller.

„Made in Europe“ muss sichtbar, filterbar und gezielt wählbar sein. Denn nur mit echter Wahlfreiheit können wir unsere heimische Wirtschaft gezielt stärken und gleichzeitig Produkte mit hohen Umwelt- und Sozialstandards sichern.

Jetzt heißt es, dranzubleiben und weiter Druck zu machen, damit die Herkunft kein blinder Fleck mehr im EU-Verbraucherrecht bleibt und wir uns der Flut an Billigprodukten aus Drittstaaten mit all ihren negativen ökologischen Folgen erwehren können.