Politische Einigung zu Frühstücksrichtlinien: Herkunft von Honig wird endlich erkennbar – Verbraucherschutz gestärkt!

Gestern Abend erzielten die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, des Ministerrates und der Europäischen Kommission eine vorläufige politische Einigung über die Zusammensetzung, Bezeichnung und Kennzeichnung bestimmter Frühstücksnahrungsmittel. Für die Fraktion Greens/EFA war die Europaabgeordnete Manuela Ripa (ÖDP – Die Naturschutzpartei) als Schattenberichterstatterin für die Überarbeitung verantwortlich.

Die neuen Regeln der „Frühstücksrichtlinien“ sollen den Verbrauchern helfen, fundierte und gesündere Entscheidungen über Lebensmittelprodukte wie Honig, Fruchtsäfte und Marmeladen zu treffen.

Mehr Transparenz: Kennzeichnungspflicht des Herkunftslands bei Honig

Die bessere Kennzeichnung der Herkunftsländer auf dem Honigglas war eines der Kernthemen in der Überarbeitung der Frühstücksrichtlinien. Nach den neuen Regeln können Verbraucher nun endlich auf den ersten Blick erkennen, woher der Honig stammt: Denn in demselben Sichtfeld wie der Name des Erzeugnisses muss nun das Ursprungsland angegeben werden. Zum Vergleich: Bisher muss bei Honigmischungen nur angegeben werden, ob der Honig aus der EU stammt oder nicht.

Neu ist auch, dass der Prozentsatz der vier wichtigsten Herkunftsländer angegeben werden muss, die mehr als die Hälfte des Honigs ausmachen, alle anderen Länder folgen in absteigender Reihenfolge ohne Prozentsatz. Für Manuela Ripa ist die Einigung zu Honig ein voller Erfolg:

„Mit der präzisen Angabe der Herkunftsländer bei Honig stärken wir die Verbraucherrechte, denn die neuen Kennzeichnungen werden Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, zu erkennen, wo der Honig wirklich herkommt. Auch dem Betrug mit regional klingenden Namen kann durch die neuen Regeln vorgebeugt werden. Die neue Kennzeichnung wird auch den Markt für unsere regionalen Produkte stärken können. Und mehr Regionalität ist gut für unsere lokalen Imker.“   

Um auch die Qualität von importiertem Honig besser zu kontrollieren, und Betrug – etwa durch die Zugabe von Zucker und Sirup – zu bekämpfen, soll sich eine Expertengruppe der Europäische Kommission innerhalb der nächsten vier Jahre auf eine Methodologie und Kriterien einigen, wie verfälschter Honig besser aufgedeckt werden kann. Entwickelt werden soll auch ein EU-Rückverfolgbarkeitssystem, mit dem der Honig auf den Ernteerzeuger oder Importeur zurückgeführt werden kann.

„Für unsere Imker ist die Rückverfolgung elementar, denn hier geht es um die Qualität des Honigs. 46% des importierten Honigs könnten mit Zucker oder Sirup gestreckt sein, hat die Europäische Kommission herausgefunden. Diesen Betrug gilt es, im Interesse der Verbraucher und der Imker zu bekämpfen. Wir brauchen eine klare Rückverfolgbarkeit bis zum Produzenten und ich appelliere hier an den Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir, jetzt schon mögliche Schritte zu unternehmen, um die Qualität des Honigs aus Drittstaaten zu überwachen.“ 

Kennzeichnung auf Fruchtsäften bleibt unklar

Bei Fruchtsäften wird es zunächst keine Herkunftsbezeichnung auf dem Etikett geben. Dazu wird die Kommission erst noch ein Machbarkeitsstudie vorlegen müssen, die dann aber in einem Gesetzesvorschlag münden soll. Auch beim Kampf gegen die Zuckerindustrie wäre mehr drin gewesen.

Vereinbart wurde, dass bei Fruchtsäften das Etikett „nur natürlich vorkommende Zucker“ zugelassen werden soll. Außerdem können reformierte Fruchtsäfte als „reduzierter Zuckersaft“ gekennzeichnet werden. Dafür muss mindestens 30 % des natürlich vorkommenden Zuckers entfernt worden sein und die Erzeuger dürfen keine extra Süßungsmittel verwenden, um den Geschmack des Endprodukts auszugleichen. Die Europaabgeordnete Manuela Ripa hätte sich hier dennoch mehr Klarheit gewünscht:

 „Der ausgehandelte Kompromiss zu Fruchtsäften lässt zu wünschen übrig, denn für Käuferinnen und Käufer wird nicht deutlich, dass diese Säfte einfach sehr viel Zucker enthalten. Es ist zwar eine Verbesserung zu der bisherigen Kennzeichnung, die ebenfalls irreführend war. Aber mit der nun verhandelten Lösung „enthält nur natürlich vorkommenden Zucker“ wird der Eindruck erweckt, es handele sich um ein gesundes Produkt. Aber Zucker ist Zucker, das muss man ganz klar sagen!“ 

Auch für Obst in Marmeladen gelten neue Regeln – zufriedenstellend ist, dass hier der Fruchtgehalt erhöht werden konnte. Demnach müssen mindestens 450 Gramm Obst statt wie bisher 350 Gramm verwendet werden, um 1 Kilo Marmelade oder Konfitüre zu produzieren. Für hochwertige „extra Marmelade“ müssen mindestens 500 Gramm verwendet werden.

Bevor die neuen Frühstücksrichtlinien Inkrafttreten können, muss das Abkommen noch vom Europäischen Parlament und Rat formal angenommen werden. Die EU-Länder müssen die neuen Vorschriften dann innerhalb von zwei Jahren umsetzen.

Pressekontakt

Silke Lalvani

Brüssel, Büro MdEP Manuela Ripa

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