Ökologischer Wandel: Verbraucherrechte in Europa gestärkt!

Schritt für Schritt geht der ökologische Wandel voran!
 
Heute hat das Europaparlament in Straßburg verbesserte Verbraucherrechte auf den Weg gebracht – damit werden Produktkennzeichnungen eindeutiger und wir können beim Kauf nachhaltigere Entscheidungen treffen. Falschinformationen auf Verpackungen sollten also bald der Vergangenheit angehören!
 
Die konkreten Punkte:
 
🥕Kampf gegen Greenwashing: Endlich sind nicht nachweisbare Umweltaussagen und andere irreführende Produktinformationen auf Verpackungen verboten! Künftig darf auch nicht mehr behauptet werden, dass ein Produkt aufgrund von Emissionsausgleichssystemen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat.
 
🥕Mehr Klarheit bei Garantie und beim Recht auf Reparatur: EU-weit sollen ein einheitliches Nachhaltigkeitssiegel und ein Reparatursiegel eingeführt werden. Die Nachhaltigkeitssiegel müssen auf offiziellen Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlichen Stellen eingeführt worden sein.
Auch die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie und wie lange Software-Aktualisierungen verfügbar sind, muss der Hersteller deutlicher angeben. Ein neues, einheitliches Etikett wird Waren mit verlängerter Garantiezeit stärker hervorheben.
 
🥕Verkürzte Lebensdauer von Produkten: Ganz und gar nicht umweltfreundlich ist es, wenn die Haltbarkeit eines Produkts künstlich gesenkt wird. In Deutschland ist diese sogenannte Obsoleszenz zum Glück bereits strafbar, kann aber oft nicht nachgewiesen werden. Uns als Fraktion Greens/EFA war es ein großes Anliegen, auch auf EU-Ebene nachzubessern: Werbung für Produkte, dessen Lebensdauer geplant verkürzt wurde, ist künftig verboten. All das wird die Verbraucher:innen stärken!
 
Übrigens spielt die klare Kennzeichnung der Inhaltsstoffe auch eine wichtige Rolle bei der Überarbeitung der Wasch- und Reinigungsverordnung. Hierfür bin ich als Berichterstatterin des Europaparlaments verantwortlich. Zu diesem Thema in Kürze mehr auf diesem Kanal!