18 Nov. Mein Brief an die Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Kyriakides
Sehr geehrter Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Kyriakides,
das EU-Verbot des routinemäßigen Einsatzes antimikrobieller Mittel in der Tierproduktion tritt im Januar 2022 in Kraft.
Viele Mitgliedstaaten und EU-Erzeuger sind jedoch möglicherweise nicht bereit, das Verbot umzusetzen. Daher könnte es zu einer weit verbreiteten Nichteinhaltung kommen, wenn es im Januar in Kraft tritt. Dies wäre sehr schädlich für die menschliche Gesundheit, da ein Hauptziel der Rechtsvorschriften darin besteht, zu verhindern, dass der übermäßige Einsatz antimikrobieller Mittel in landwirtschaftlichen Betrieben zur Entstehung von Resistenzen führt, die dann auf den Menschen übertragen werden können, wodurch die Wirksamkeit einiger antimikrobieller Mittel, die zur Behandlung schwerer menschlicher Krankheiten eingesetzt werden, untergraben wird. Wenn der Tierproduktionssektor in der EU die Rechtsvorschriften nicht einhält, gefährdet er die menschliche Gesundheit.
Um die Rechtsvorschriften einzuhalten, müssen wir zu „gesundheitsorientierten“ Tierhaltungssystemen übergehen, bei denen die Gesundheit der Tiere ein fester Bestandteil der Haltungsmethoden ist und nicht durch den routinemäßigen Einsatz von antimikrobiellen Mitteln gefördert wird. Solche Systeme würden Überbelegung und übermäßige Herdengrößen vermeiden. Sie würden Stress minimieren und sicherstellen, dass die Tiere ihre natürlichen Verhaltensweisen ausleben können. Die Umstellung auf solche Systeme würde nicht nur den Einsatz antimikrobieller Mittel minimieren, sondern auch die Bestrebungen der Europäischen Kommission und des Parlaments zur Verbesserung des Tierschutzes unterstützen.
Die Europäische Kommission sollte die Mitgliedstaaten über den nahenden Termin im Januar 2022 informieren und sie auffordern, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Landwirtschaftssektoren das neue Gesetz einhalten. Wir fordern die Europäische Kommission auf, von den Mitgliedstaaten eine Aktualisierung der wichtigsten Maßnahmen zu verlangen, die sie zur Durchsetzung der neuen Verordnung zu ergreifen gedenken. Die Mitgliedstaaten sollten regelmäßig Berichte über ihre Pläne und Aktivitäten vorlegen, die es der Europäischen Kommission ermöglichen, die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu bewerten und den Fortschritt bzw. das Fehlen solcher Maßnahmen festzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen
MdEPs
Manuela Ripa
Anja Hazekamp
Sylwia Spurek
Sara Cerdas
Francisco Guerreiro
Martin Buschmann
Irena Joveva
Petras Auštrevičius
Piernicola Pedicini
Margrete Auken
Sira Rego
Manu Pineda
Eleonora Evi
Ignazio Corrao
Tilly Metz
Sarah Wiener
Niels Fuglsang