24 Nov Mehrjähriger Finanzrahmen: Die EU muss geschlossen die Rechtsstaatlichkeit sicherstellen
Zum ersten Mal hat sich das EU Parlament auf einen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) geeinigt, der klare Budget-Quoten für den Klimaschutz, den Artenschutz, den Schutz der Biodiversität sowie eine CO2-Steuer vorsieht. Zusätzlich zu dem grundsätzlichen Haushalt von 1.074 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2021 bis 2027, wurden 750 Milliarden Euro als Wiederaufbauplan vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und zusätzliche 16 Milliarden Euro für wichtige Forschungs- und Bildungsprogramme wie EU4Health, Horizon Europe und das Erasmus Programm bewilligt. Nach zähen Verhandlungen gaben sich die Abgeordneten also zu einem soliden Mehrjährigen Finanzrahmen durchgerungen, der im Einklang mit den Zielen des Grünen Deals steht, die Lage für Bildung, Wissenschaft und Gesundheitsversorgung verbessert und zum ersten Mal auch ein starkes Instrument zur Sicherstellung der Rechtsstaatlichkeit vorsieht, wodurch bei Verletzungen von Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten finanzielle Sanktionen verhängt werden können.
Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gehört zu den Grundzügen der EU und muss deshalb auch den nächsten MFR definieren. Das von meiner Fraktion durchgesetzte Rechtsstaatlichkeits-Instrument ist ein wichtiger Hebel hierfür.
Am 16. November haben die Regierungen Ungarns und Polens jedoch ihr Veto gegen den Vorschlag zum neuen MFR eingelegt, um das Instrument der Rechtsstaatlichkeit auszuhebeln. Damit wird nicht nur der gesamte Haushalt gestoppt, sondern auch das wichtige Corona-Konjunkturpaket blockiert: „Dieser Mehrjährige Finanzrahmen ist der Grundstein einer zukunftsfähigen Europäischen Union. Einer EU, die mitten in einer Pandemie steckt und mehrere Krisen gleichzeitig bezwingen muss“, kommentiert Manuela Ripa, die EU-Abgeordnete der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP). „Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gehört zu den Grundzügen der EU und muss deshalb auch den nächsten MFR definieren. Das von meiner Fraktion durchgesetzte Rechtsstaatlichkeits-Instrument ist ein wichtiger Hebel hierfür. Bisher hat die EU die Verschlechterung der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn und Polen billigend hingenommen. Diese Strategie des Wegschauens darf nicht weitergeführt werden, wenn Budapest und Warschau ihren Bürger*innen wichtige EU Gelder vorenthalten. Gleichzeitig darf die EU auch nicht zulassen, dass Viktor Orbán und Jarosław Kaczyński durch ihr Veto die Lebensgrundlage von hunderten Millionen EU Bürger*innen gefährden, um für einen autokratischen Regierungskurs sowie die Aushöhlung von Grundrechten und Rechtsstaatlichkeit weiterhin freie Bahn zu bekommen. Nachdem der EU Rat nun mit qualifizierter Mehrheit das Rechtsstaatlichkeit-Instrument bestätigt hat, müssen die deutsche Ratspräsidentschaft, Charles Michel, der Präsident des Europäischen Rates und Ursula von der Leyen Sorge tragen dafür, dass Ungarn und Polen die Dringlichkeit der Lage erkennen und dass das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit ein bestimmender Charakterzug der EU ist, der sie selbst angehören und von der sie selbst profitieren. Das Parlament hat seinen Job gemacht.“
Nachdem Ungarn und Polen ihr Veto gegen den neuen MFR eingelegt haben, hatten sich Staats- und Regierungschefs in einer Videokonferenz ausgetauscht. Nach Angaben des EU Rates unterstützt die große Mehrheit den vom Parlament vorgelegten MFR. Die notwendige Einstimmigkeit ist aber noch nicht erreicht. In den nächsten Tagen wird mit weiteren Entwicklungen gerechnet.