31 März MdEP Manuela Ripa zum heute vorgelegten Text zum Kreislaufwirtschaftspaket
(Brüssel/30.03.2022) Im Rahmen des Kreislaufwirtschaftspakets der EU hat heute die Europäischen Kommission unter anderem gesetzliche Maßnahmen zur „Stärkung der Rolle der Verbraucher beim Übergang zu einer grünen Wirtschaft“ vorgestellt. Das Gesetz soll die bestehende Richtlinie über Verbraucherrechte und die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken ändern. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Verbraucher zuverlässige und nützliche Produktinformationen erhalten, etwa zu Lebensdauer und Reparaturmöglichkeiten. Ebenso soll verhindert werden, dass durch „Grünfärberei“ Produkte mit verkürzter Lebensdauer verkauft werden, ohne dass dies erkennbar ist. Auch sind Mindestanforderungen für Nachhaltigkeitslogos und Gütesiegel vorgesehen.
Manuela Ripa, Europaabgeordnete der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), wird Schattenberichterstatterin im „Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie“ (ITRE) des Europäischen Parlaments für den heute vorgestellten Legislativtextes sein. „Klare, harmonisierte und vergleichbare Informationen über die Umweltauswirkungen von Produkten kommt Verbrauchern, Unternehmen und letztlich unserem Planeten zugute. Verbraucher und Unternehmen können nur dann nachhaltige Entscheidungen treffen, wenn sie über die entsprechenden Informationen und Daten verfügen. Obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfungen und -kennzeichnungen werden die Menschen in die Lage versetzen, nachhaltige Entscheidungen zu treffen, freiwillige Kennzeichnungen dagegen eindeutig nicht.“
Die Europaabgeordnete betont die Bedeutung der heute vorgestellten Maßnahmen im Rahmen des Kreislaufwirtschaftspaketes im Hinblick auf die Umwandlung des europäischen Wirtschaftssystems. Mit gesetzlichen Vorgaben soll erreicht werden, dass Abfälle recycelt und somit Ressourcen und das Klima geschont werden.
Manuela Ripa betont, dass durch den Krieg in der Ukraine das Thema der Autarkie bei Rohstoffen nochmals eine besondere Bedeutung bekommen hat. Denn viele seltene Erden und Rohstoffe werden aus Russland importiert, das uns jetzt politisch damit unter Druck setzt. Kreislaufwirtschaft bedeutet also auch, sich vom Einfluss autokratischer Herrscher zu befreien.
Was die Recycling-Ziele der Kommission anbelangt, so begrüßt Manuela Ripa diese, betont aber, dass man gleichwohl auf Differenzierungen Acht geben und darauf drängen müsse, dass Recyclate oder neue Produkte aus wiederverwertetem Material sowohl nutzbar wie weitestgehend selbst wieder abbaubar sein müssen. Wir brauchen zudem verbesserte Sammelsysteme, mit denen wir genügend wiederverwertbare Waren in den Kreislauf zurückgeführt werden können.
Das heute vorgestellte Teilpaket zur Kreislaufwirtschaft wird laut Manuela Ripa nicht ausreichen, um die Ziele der Kommission zu erreichen. Die Europaabgeordnete betont die Wichtigkeit des „3R-Prinzips“, also des „Reduce, Reuse, Recycle“ (Reduzieren, Wiederverwenden, Wiederaufbereiten) Diesem Prinzip muss die Kreislaufwirtschaft zugrunde liegen. Die Europaabgeordnete erläutert: „Die Wiederaufbereitung von Abfall darf nicht das erste Ziel bleiben. Recycling sollte die letzte aller Möglichkeit sein. Wir sollten künftig – wo möglich – Abfälle ganz vermeiden. Das wird eine Neudefinition vieler unserer Produktdesigns erfordern. Waren müssen dauerhafter, reparierbar und nachbesserbar werden. Wir brauchen eine Kultur der Müllvermeidung und des Weiterverwendens.“
Die ÖDP-Politikerin kritisiert, dass es derzeit in Europa nur verbindliche Vorgaben fürs Recycling und nicht für die Prävention oder Wiederverwendung gibt. Obwohl es Sinn macht, Recycling weiter zu verbessern, bleibt es doch nur die letzte Phase im Produktzyklus. Das muss die EU-Gesetzgebung künftig berücksichtigen. EU-Regelungen müssen in Zukunft geplante Obsoleszenz verhindern, ein besseres Produktdesign vorsehen und ein Recht auf Reparatur von Produkten vorschreiben – inklusive des Anspruchs der Verbraucherinnen und Verbraucher, vor giftigen Materialien geschützt zu sein, so die Europaabgeordnete abschließend.