
09 Juli Klimagesetz 2040: Keine Mehrheit für Dringlichkeitsverfahren im EU-Parlament
Heute stand im Plenum des Europäischen Parlaments stand die Entscheidung über ein Dringlichkeitsverfahren auf der Tagesordnung. Konkret ging es darum, ob das EU-Gesetz zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2040 im Schnellverfahren oder im regulären Gesetzgebungsverfahren behandelt werden soll.
Ich habe mich klar für das Dringlichkeitsverfahren ausgesprochen – und das aus mehreren Gründen: Der zuständige Berichterstatter bzw. die zuständige Berichterstatterin wird aus der Fraktion der „Patrioten” kommen, einer rechtspopulistischen Gruppierung, die den Klimawandel leugnet. Einer solchen Fraktion die Federführung für ein zentrales Klimaschutzgesetz zu überlassen, hieße, den Bock zum Gärtner zu machen. Das darf nicht passieren.
Gerade im Hinblick auf die bevorstehende COP30, die Klimakonferenz in Brasilien, braucht es ein starkes Signal aus Europa. Die Welt blickt auf uns. Ein verzögertes Gesetzgebungsverfahren ohne klare Position Europas wäre ein fatales Zeichen. Es besteht die Gefahr, dass der Berichterstatter oder die Berichterstatterin genau das erreicht: eine Verzögerung und Verhinderung ambitionierter Klimapolitik.
Leider hat das Plenum den Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Nach der Sommerpause im September wird es daher umso wichtiger sein, dranzubleiben. Wir müssen uns weiterhin für ambitionierte Klimaziele starkmachen und gegebenenfalls erneut über ein beschleunigtes Verfahren abstimmen.
Denn der Klimawandel schreitet unaufhaltsam voran. Es bleibt keine Zeit zu verlieren. Wir müssen dringend Maßnahmen ergreifen, um die CO₂-Emissionen deutlich zu senken.