05 Dez. Gips-Bohrungen im Südharz überprüfen
Verstoßen Bohrpläne gegen EU-Recht? Abgeordnete Manuela Ripa (ÖDP): EU-Kommission muss bei geschützter Karstlandschaft in Sachsen-Anhalt genau hinsehen
(Bild von Stefan Röhl)
Wegen geplanter Probebohrungen eines gipsverarbeitenden Unternehmens in einem durch EU-Recht geschützten Gebiet im Südharz hat sich Manuela Ripa, ÖDP-Abgeordnete im Europäischen Parlament, mit einer Anfrage an die EU-Kommission gewandt. In dem Gesuch vom 27.11.24 verlangt sie Aufklärung darüber, ob die Kommission Kenntnis zum laufenden Genehmigungsverfahren für die sieben beantragten Probebohrungen hat. Außerdem möchte Ripa wissen, ob die Kommission einen Verstoß gegen die Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sieht, ob sie plant zu intervenieren, und ob es bereits einen entsprechenden Austausch zwischen der Kommission und den zuständigen Behörden vor Ort gab. Bei dem Schutzgebiet handelt es sich um die „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ in Sachsen-Anhalt.
Die Europaabgeordnete erläutert: „Biosphärenreservate wie die Karstlandschaft im Südharz stehen zu Recht unter Schutz. Der Reichtum an Arten darf in diesen Naturschutzgebieten nicht gefährdet werden. Gerade in Zeiten des Klimawandels und des dramatischen Artensterbens ist dies unverantwortlich. Um Gips zu gewinnen, brauchen wir nicht die Natur zu zerstören, es gibt durchaus nachhaltigere Möglichkeiten. Daher habe ich die Europäische Kommission als Hüterin der Verträge zu diesen Vorgängen befragt und erhoffe mir deutliche Worte für die Einhaltung der EU-Gesetze durch deutsche Behörden. Für den Erhalt der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.“
Die Anfrage an die Kommission wurde in Zusammenarbeit mit dem „Verband der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V.“ (VdHK) sowie dem BUND ausgearbeitet. Bärbel Vogel, Vorsitzende des VdHK, zeigt sich angesichts der beantragten Probebohrungen besorgt: „Probebohrungen haben nur den Zweck, Flächen zu explorieren, die für den Gipsabbau in Frage kommen. Das weltweit einzigartige Ökosystem mit Buchenwäldern auf der Gipskarstlandschaft wäre somit für immer und unwiederbringlich zerstört. Ein Ausgleich oder Renaturierung kann diesen Verlust nicht ersetzen.“
Der BUND erläutert das Potential des aus der Düngemittelindustrie
anfallenden Phosphorgipses und resümiert: „Solange Naturgips zum Nulltarif abgebaut werden darf, obwohl dadurch ein Hotspot der Artenvielfalt zerstört wird, solange der hohe Verlust an Artenvielfalt und intakten Biotopen nicht als Umweltsteuer auf den Gipspreis aufgeschlagen wird, wird die Aufbereitung von Phosphorgips oder der Griff auf andere ökologische Baustoffe wie Lehm, Holz oder Stroh nicht umgesetzt.“
Manuela Ripa wird in Absprache mit dem VdHK sowie dem BUND nach der Veröffentlichung der Antwort der EU-Kommission über weitere Schritte entscheiden.
Die Anfrage an die Kommission im Wortlaut: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/P-10-2024-002637_DE.html
Stellungnahme des VdHK: https://www.vdhk.de/schutzgebiete-und-geoparks