Europaparlament beschließt neues Wahlrecht

„Prozenthürde undemokratisch und verfassungswidrig“

(Straßburg/03.05.2022) Heute hat das Europäische Parlament eine Reform des EU-Wahlsystems vorgelegt. Dabei stimmte eine Mehrheit von 406 Europaabgeordneten auch für die Einführung einer Sperrklausel, die verhindert, dass Kleinstparteien in das Europaparlament einziehen. Dies betrifft insbesondere Deutschland, wo eine 3,5%-Hürde gelten soll. Dem Beschluss ist ein politischer Kuhhandel vorausgegangen. Damit die deutschen Konservativen von CDU und CSU einer Quotenregelung und transnationalen Wahllisten zustimmen, haben sie als Gegenleistung die Einführung einer Sperrklausel verlangt und bekommen. Die ÖDP-Europaabgeordnete Manuela Ripa stimmte deshalb heute gegen die Wahlrechtsreform. „Wir brauchen keine künstliche Ausgrenzung von Wählerinnen und Wählern durch Prozenthürden. Demokratie bedeutet Partizipation, stabile Demokratie bedeutet Partizipation aller. Deshalb erfüllen die Abgeordneten der kleineren Parteien mit ihrer parlamentarischen Tätigkeit einen wichtigen Auftrag, und das sollte auch in Zukunft so bleiben!“, unterstreicht Ripa. In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht 2011 und 2014 geurteilt, dass eine Prozenthürde bei Europawahlen verfassungswidrig ist. Die vorliegende Prozenthürde im Wahlrecht ist deshalb ein schwerwiegender Eingriff in die Grundsätze der Wahlrechts- und der Chancengleichheit und nicht zu rechtfertigen“, hebt Ripa hervor.

Die heute verabschiedete Wahlrechtsreform beinhaltet jedoch auch einige positive Punkte. So sollen zusätzlich zu den 705 bisherigen Europaabgeordneten weitere 28 Abgeordnete über transnationale Listen gewählt werden. Das bedeutet, dass die europäischen Bürger*innen in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten erstmals dieselben Kandidat*innen wählen können. Die Wähler*innen haben künftig zwei Stimmen: Eine für ihre nationalen Europaabgeordneten und eine für die transnationalen Kandidaten, die in einem unionsweiten Wahlkreis antreten. Die Reform sieht ebenfalls eine Geschlechterquote oder ein Reißverschlussverfahren vor, wonach die Wahllisten abwechselnd mit Frauen und Männern besetzt werden müssen. Manuela Ripa zeigt sich erfreut über diese Neuerungen: „Ich begrüße dies, insbesondere auch die Einführung von transnationalen Listen. Die bislang rein nationale Dimension von EU-Wahlen wird damit aufgebrochen und europäische Themen stärker in den Vordergrund gerückt.“

Die Wahlen zum Europäischen Parlament sollen künftig nach dem Willen der Europaabgeordneten nach einheitlichen Regeln in allen Mitgliedstaaten stattfinden. Auch der Wahltag soll EU-weit auf den 9. Mai fallen. Über die ordnungsgemäße Durchführung der Europawahlen soll in Zukunft eine neue Europäische Wahlbehörde wachen. Damit die Wahlrechtsreform in Kraft tritt, muss nun der EU-Ministerrat zustimmen. Einige EU-Mitgliedsstaaten haben sich jedoch bereits skeptisch bezüglich der Wahlrechtsreform geäußert und eine Zustimmung ist folglich nicht sicher.

Manuela Ripa hofft nun darauf, dass die Wahlrechtsreform letztendlich ohne Sperrklauseln kommt. „Sollte bei der nächsten Europawahl tatsächlich eine Prozenthürde gelten, behält sich die ÖDP – in Abstimmung mit anderen kleinen Parteien – rechtliche Schritte vor“, betont die Abgeordnete abschließend.

Hier der Link zu meiner Plenarrede im Vorfeld der Abstimmung: https://www.youtube.com/watch?v=bX_LXhwvIi4