EU Parlament fordert einen EU-weiten Gesetzesrahmen zum Schutz von Boden

Brüssel, 28. April 2021 – Gesunde Böden sind, im wahrsten Sinne des Wortes, die Grundlage unserer Ökosysteme, unserer Lebensmittel, einem stabilen Klima und, kurz gesagt, die Grundlage unserer Existenz. Deshalb sind gesunde Böden ein zentraler Bestandteil, um die Ziele des europäischen Grünen Deals zu erreichen und Klima und Biodiversität zu schützen. Allerdings sind rund 70% der Böden in der EU in einem schlechten Zustand. Insbesondere aufgrund der inhärent grenzübergreifenden Auswirkungen zerstörten Bodens hat das EU Parlament heute einen Entschluss für einen europäischen Bodenschutz angenommen und ruft die EU Kommission dazu auf, einen EU-weit einheitlichen Gesetzesrahmen zum Schutz von Böden vorzulegen.

Das ist ein starkes Zeichen an die EU Kommission: Böden in der EU müssen mit einem EU-weit verbindlichen Gesetzesrahmen geschützt werden!

Manuela Ripa, Schattenberichterstatterin in der Gruppe der Greens / EFA für den Entschließungsantrag: „Das ist ein starkes Zeichen an die EU Kommission: Böden in der EU müssen mit einem EU-weit verbindlichen Gesetzesrahmen geschützt werden. Böden sind eine begrenzte, nicht-erneuerbare Ressource und ein wichtiges Ökosystem von herausragender Wichtigkeit für unsere Umwelt und Sozioökonomie. Von gesunden Böden gehen viele Funktionen aus, die entscheidend sind für menschliche Existenz und das Überleben unserer Ökosysteme. Dennoch gibt es keinen europäischen Gesetzesrahmen, um Böden zu schützen. Während es bereits umfassende Gesetzesrahmen für den Schutz von Wasser und Luft gibt, fällt der Bodenschutz bisher nur unter nationale Regelungen. Nun fordert das EU Parlament die Kommission auf, genau das zu ändern und einen starken Gesetzesentwurf zum Bodenschutz vorzulegen.

Der Entschluss fordert einen starken Gesetzesrahmen zum Bodenschutz, mit klaren Zielen und Maßnahmen. Diese Maßnahmen enthalten die Vermeidung von Bodenversiegelung, einer Priorisierung von Brachflächen über Grünflächen, einem Ende der Bodenverschlechterung bis 2030 und einem Stop des Netto-Bodenverbrauchs bis spätestens 2050. Gleichzeitig soll die öffentliche Teilhabe und Konsultation verbessert werden, wenn es um Bodenverbrauch geht.“

Ein erster Versuch der EU Kommission in 2006, einen EU-weiten Gesetzesrahmen zum Schutz von Böden einzuführen wurde zwar vom EU Parlament getragen, allerdings von einer Sperrminorität im Rat blockiert – allen voran Deutschland und Frankreich.