Endlich und ganz im Sinne des Volksbegehren Artenvielfalt: EuGH bestätigt Verbot bestimmter Pestizide in Europa

Brüssel, 06. Mai 2021 – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute sein Urteil zum Verbot bestimmter Insektizide des Bayer-Konzerns bestätigt. In erster Instanz hatte der EuGH in bereits in 2018 Teilverbote für drei bestimmte Pestizide erlassen mit der Begründung, es bestünden ernsthafte Zweifel an ihrer Unschädlichkeit. Bei den drei Pestiziden handelt es sich um Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. Daraufhin hatte der Bayer-Konzern Beschwerde beim EuGH eingelegt. Diese Beschwerde wurde nun mit der Bestätigung des Urteils von 2018 zurückgewiesen.

Dieses Urteil unterstreicht, dass dringend ein Umdenken stattfinden muss: Weg von industrieller Landwirtschaft, weg von umweltschädlichen Praktiken und mehr Nachhaltigkeit auf den Feldern. Ich begrüße sehr, dass der EuGH das genauso sieht.

„Dieses Urteil unterstreicht, dass dringend ein Umdenken stattfinden muss: Weg von industrieller Landwirtschaft, weg von umweltschädlichen Praktiken und mehr Nachhaltigkeit auf den Feldern. Ich begrüße sehr, dass der EuGH das genauso sieht. Dieses Urteil allein reicht aber nicht. Mit Blick auf die besorgniserregenden Verhandlungen zur neuen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, gibt es noch zu viele Baustellen. Dabei müssen wir zuallererst abkehren von einem Subventions-System, das solche Chemie-Keulen auf unseren Feldern erst möglich und nötig macht. Das bedeutet: keine Vergabe der Gelder mehr nach Fläche, sondern nach Umweltleistungen.

Gleichzeitig muss die EU einen sofortigen Exportstopp solcher Pestizide verhängen. Wir exportieren immer noch Stoffe, die hierzulande bereits verboten sind – besonders in Entwicklungsländer. Damit machen wir die Landwirtschaft in diesen Drittstaaten abhängig von hochgiftigen Substanzen und verlagern die weitere Zerstörung unserer Biodiversität hinter die Außengrenzen der EU. Damit muss endlich Schluss sein!“

Hintergrund

Bereits in 2013 hat die EU-Kommission in mehreren Verordnungen die Genehmigungen für Pestizid-Wirkstoffe erheblich eingeschränkt. Das Urteil des EuGHs fünf Jahre später fand große Beachtung in der Öffentlichkeit und die EU-Kommission und viele Mitgliedstaaten haben sich daraufhin für ein vollständiges Verbot der Wirkstoffe im Freiland eingesetzt, was die EU dann in 2018 auch beschlossen hat.

Das von der ÖDP initiierte Volksbegehren Artenvielfalt „Rettet die Bienen!“ sammelte über 1,7 Millionen Unterschriften und fordert einen besseren Natur- und Artenschutz in Bayern, insbesondere von Insekten und wilden Bestäubern. An dem daraufhin einberufenen Runden Tisch im Landtag, berieten sich die ÖDP-Initiatorin Agnes Becker zusammen mit anderen Vertreter:innen des Volksbegehrens, sowie Staatsregierung, Ministerien und Verbänden über weitergehende Maßnahmen. Im Juli 2019 beschloss der Landtag mit großer Mehrheit den Gesetzestext des Volksbegehrens sowie in einem Begleitgesetz weitere Maßnahmen für bessern Artenschutz in Bayern.