21 Jan Ein digitales Grundgesetz für die EU: Europaparlament stimmt für ein starkes Gesetz zu digitalen Dienstleistungen (DSA)
Brüssel, 20.01.22. Am Donnerstag, den 20. Januar, hat das Europäische Parlament dem Vorschlag für ein Gesetz über digitale Dienstleistungen (DSA) zugestimmt. ÖDP-Europaabgeordnete Manuela Ripa zeigt sich positiv, denn besonders Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Minderjährige werden künftig stärker im Netz geschützt sein.
Der Digital Services Act (DSA) steht für ein faireres Internet mit weniger Macht in den Händen einzelner großer Tech-Giganten. Der Gesetzesvorschlag ist die Antwort der EU auf die Tatsache, dass große Online-Plattformen – wie Meta, Google, Apple, Amazon und Microsoft – das digitale Ökosystem zunehmend kontrollieren. „Umso mehr freue ich mich, dass Nutzerinnen und Nutzer mehr klar definierte Rechte im Netz erhalten werden. Eingesetzt habe ich mich u. a. für Änderungen, die die Nutzung personenbezogener Daten betreffen: Verbraucher:innen sollen nicht benachteiligt werden, wenn sie ihre Daten verweigern. Es müssen alternative Zugangsmöglichkeiten zu Online-Plattformen geschaffen werden, z. B. die Option auf trackingfreier Werbung“, führt Manuela Ripa aus.
Auch sollen Online-Plattformen zukünftig sicherstellen, dass User:innen schnell und einfach entscheiden können, ob sie in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu Werbezwecken einwilligen möchten oder nicht. Die Verweigerung der Einwilligung darf dabei nicht schwieriger oder zeitaufwändiger sein als die Einwilligung.
Besonders wichtig war Ripa der bessere Schutz Minderjähriger Online-Nutzer:innen. Der Gesetzesvorschlag zu digitalen Dienstleistungen verbietet Targetingtechniken, die personenbezogene Daten von Minderjährigen zu Werbezwecken verarbeiten oder offenlegen. „Dass sich das Europäische Parlament in den anstehenden Verhandlungen mit dem Rat und der Europäischen Kommission nun für ein Totalverbot von profilbasierter Überwachungswerbung für Kinder und Jugendliche einsetzen wird, ist ein großer Erfolg meiner Fraktion“, erklärt die EU-Abgeordnete.
Auch für den Tierschutz hätte das Gesetz für Digitale Dienste einen wichtigen Beitrag leisten können. Änderungsanträge, welche zu einem besseren Schutz von online verkauften Haustieren beigetragen hätten, haben es aber leider nicht in den Rechtsvorschlag geschafft. Dazu zählte beispielsweise die Forderung, dass Online-Plattformen ausschließlich mikrogechipte und registrierte Tiere anbieten dürfen, welche von gemeldeten Tierhändlern stammen. „Ich bin zutiefst enttäuscht, dass der illegale Handel mit Tieren weiterhin nicht als europaweites Problem anerkannt wird. Ein starker Gesetzesvorschlag wäre nicht nur den Tieren zugutegekommen und hätte viel Tierleid erspart, sondern auch der öffentlichen Gesundheit! In letzter Zeit gab es immer wieder besorgniserregende Berichte über eine Zunahme von Zoonosen wie zum Beispiel der für Mensch und Tier tödlichen Tollwut“, erklärt Manuela Ripa abschließend.