27 Feb. Eilmeldung: Kommission wendet Mercosur-Abkommen vorläufig an
Wie erwartet setzt die EU-Kommission das Mercosur-Abkommen nun vorläufig in Kraft – bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Ich hatte damals dafür gestimmt, das Abkommen dem EuGH vorzulegen, denn Rechtsklarheit und eine saubere rechtliche Grundlage sind zwingend notwendig.
Die Anwendung erfolgt – wie bereits bei CETA – zunächst nur für die Teile, die in die Zuständigkeit der EU fallen, insbesondere den Handelsteil des Abkommens. Die vollständige Ratifizierung bleibt vom weiteren Verfahren abhängig. Zudem greifen Schutzklauseln. Bei Marktstörungen oder erheblichen Nachteilen für sensible Sektoren, etwa in der Landwirtschaft, sind Gegenmaßnahmen möglich.
Dennoch bleibe ich dabei: In der abgeschlossenen Form ist das EU-Mercosur-Abkommen kein gutes Abkommen.