EGMR: Klage der KlimaSeniorinnen hat Erfolg! Gute Klimapolitik ist ein Grundrecht.

In Sachen Klima hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) heute über drei Klimaklagen entschieden. Zwei der Klagen wurden abgewiesen – die dritte allerdings kann als Entscheidung mit Signalwirkung gewertet werden: Die Schweiz wurde als erster Staat wegen mangelnder Initiative beim Klimaschutz verurteilt. Dieser Erfolg geht auf das Konto von Schweizer Seniorinnen, die die Klage eingereicht und argumentiert hatten, dass sie als ältere Menschen besonders stark unter den Folgen der Erderwärmung litten, beispielsweise unter Hitzewellen.
 
Das Gericht stellte fest, dass die Schweiz die Menschenrechte der Seniorinnen verletzt habe. Sie hätte die zwingenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Klimawandel nicht berücksichtigt und die Beschwerden der Seniorinnen nicht ernst genommen.
Wie zuvor auch Deutschland müssen nun auch die Schweizer Behörden im Kampf gegen den Klimawandel nachbessern, und damit die Gesundheit ihrer BürgerInnen besser schützen. Eine europaweite Klage von portugiesischen Jugendlichen blieb zwar erfolglos. Allerdings könnte die Schweizer Klage zum Präzedenzfall werden, das heißt, weitere Klagen auch auf nationalen Ebenen könnten folgen.
 
Wie andere Regierungen ist auch die deutsche in der Bringschuld, um die Pariser Klimaziele endlich ohne Kompromisse anzugehen!
Klima-, Umwelt- und Naturschutz haben für mich als Europaabgeordnete der ÖDP – Die Naturschutzpartei oberste Priorität! Es ist nicht hinnehmbar, dass die Regierungsparteien weder eine klare Linie haben noch ambitionierte Ziele verfolgen und das letztendlich Gerichte den menschengemachten Klimawandel stoppen müssen!
 
Die Klimatransformation ist dringend notwendig und es ist zu hoffen, dass die nationalen Regierungen mit der erfolgreichen Klage jetzt endlich ins Handeln kommen!