Bundestag berät über Sperrklausel! NEIN zu einer demokratiefeindlichen Prozenthürde auf EU-Ebene!

Update zur Gefahr einer undemokratischen #Sperrklausel auf EU-Ebene:

 

Heute hat der Deutsche Bundestag über den EU-Gesetzentwurf beraten, mit dem bei Wahlen zum Europäischen Parlament eine Sperrklausel von zwei Prozent eingeführt werden soll.

Unter dem Deckmantel einer „Vereinheitlichung“ des Europäischen Wahlrechts verfolgt diese Reform vorrangig den Zweck, kleinen Parteien aus dem Parlament zu kegeln, damit großen Parteien deren Sitze unter sich aufteilen können.

 

Außerdem stimmte der Bundestag einem Antrag der Ampelfraktionen zur legislativen Entschließung des EU-Parlaments von 2022 zu, nach dem sogar eine Mindesthürde von 3,5 Prozent bei Europawahlen eingeführt werden soll.

 

Als Europaabgeordnete der ÖDP verurteile ich das aufs Schärfste!

 

 Sperrklauseln im Europawahlrecht sind verfassungswidrig!

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits zwei Mal geurteilt, dass die mit der Sperrklausel verbundenen schwerwiegenden Eingriffe in die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der politischen Parteien nicht zurechtfertigen sind.

 

 Sperrklauseln produzieren jede Menge „verlorener“ Stimmen:

Mit der geplanten Sperrklausel von 2% wären bei der letzten Europawahl 1,7 Millionen Wählerstimmen wertlos verfallen.

 

Das Argument einer „Zersplitterung“ des EU-Parlaments ist schlichtweg falsch, da sich fast alle Abgeordneten der kleinen Parteien Fraktionen angeschlossen haben und dort konstruktive Arbeit leisten. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Argument in seinen Urteilen ebenfalls widerlegt.

 

Anstatt das System von Sperrklauseln auf europäischer Ebene einzuführen, sollte man lieber darüber nachdenken, Wahlrechtshürden auf nationaler Ebene in Frage zu stellen!