26 Apr. Briefing Manuela Ripa MdEP (EVP/ÖDP), Berichterstatterin für die Stellungnahme des Umweltausschusses ENVI
EU-Verordnung „Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit“
für weitere Informationen siehe auch www.cats-and-dogs-act.eu
EU sagt illegalem Welpenhandel den Kampf an
Zeitplan
– Dezember 2023: Verordnungsentwurf der EU-Kommission
– 8. April 2025: Abstimmung im ENVI
– 3. Juni 2025: Abstimmung im AGRI (federführender Ausschuss)
– 19. Juni 2025: Abstimmung im Plenum über das Trilogmandat
– 25. November 2025: Einigung im Trilog
– 28. April 2026: Annahme der Verordnung im Plenum des Europaparlaments
Zwei Jahre nach Verabschiedung: Verordnung wird angewendet (außer den Artikeln, für die andere Übergangsfristen beschlossen wurden, s.u.)
1. Zentraler Bestandteil des Gesetzes: Weit reichende Chip-Pflicht für Katzen und Hunde
Was genau geplant ist: Die neue Chip-Pflicht für Katzen und Hunde wird in zwei Phasen eingeführt. In spätestens 4 Jahren müssen Züchter und Händler, die Katzen und Hunde in der EU auf den Markt bringen, diese chippen. In 10 Jahren (Hunde) bzw. 15 Jahren (Katzen) müssen alle privaten Halter in der EU ihre Tiere chippen. Eine Ausnahme gibt es für freilebende Bauernhofkatzen. Die Einbeziehung der privaten Halter ist ein großer Erfolg, für den sich vor allem Manuela Ripa und der Umweltausschuss ENVI stark gemacht hatten.
Viele Vorteile durch Mikrochips: Passive Mikrochips haben die Größe eines Reiskornes. Wer sein Tier beim Arzt impfen lässt, kann es unkompliziert gleichzeitig chippen lassen. Die Vorteile des Chippens und Registrierens überwiegen die Nachteile bei weitem. Die lückenlose Rückverfolgbarkeit hilft im Kampf gegen illegalen Tierhandel und Betrug, gegen Tierquälerei und gegen Infektionskrankheiten. Entlaufene Tiere finden schneller zu ihren Besitzern zurück. Dagegen stehen moderate Kosten für die Tierhalter.
Entlastung für Tierheime und Kommunen: Tierheime, Tierärzte und Kommunen sind entschieden für eine Chip-Pflicht. In Deutschland haben inzwischen über 1000 Städte und Gemeinden eine Kennzeichnungspflicht für Katzen, darunter Köln, Bonn, Bremen, Hamburg, Wilhelmshaven, Mannheim. Acht EU-Länder (FR, PT, BE, LU, SE, LT, GR, ES) sowie weitere Staaten wie etwa Großbritannien haben eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für Katzen. Im Fall von Hunden ist die Situation noch klarer. In 24 EU-Ländern gibt es eine Kennzeichnungspflicht für Hunde.
Warum die EU hier tätig werden muss: Der Tierhandel ist häufig grenzüberschreitend, insbesondere der rasant wachsende Onlinehandel. Uneinheitliche und lückenhafte Regelungen sorgen für große Grauzonen, die ausgenutzt werden können. 60 Prozent aller Tierkäufer in Europa erwerben inzwischen ihr Tier über das Internet. Ein Großteil dieser Tiere ist unbekannter Herkunft. Die EU-Verordnung will dem anonymem Tierhandel und anonymen Anzeigen im Internet ein Ende setzen. Die Chip-Pflicht kann nur gut wirken, wenn es auch ein europäisches System aus Tierdatenbanken gibt (siehe auch Punkte 2 und 4).
2. Registrierung in Datenbanken
Chippen und Registrierung gehen Hand in Hand: Die Verordnung sieht vor, dass sich Verkäufer – und später auch alle Privatbesitzer – mitsamt gechipptem Tier in Datenbanken registrieren, die europaweit miteinander verbunden sind und von den Behörden überwacht werden. Alle EU-Länder richten solche Datenbanken ein, sofern sie noch keine haben. Es gibt europaweit einheitliche Vorschriften darüber, wie die Datenbanken aufgebaut sind und welche Informationen zu Tier und Besitzer erfasst werden. Auf diese Weise kann etwa auch ein Hund, der im Ausland verloren geht, zu seinem Besitzer zurückgelangen. Aus Drittländern kommende Tiere müssen vor der Einreise gechippt und spätestens 5 Tage nach Einreise im EU-Datenbanksystem registriert werden.
3. Starker Tierschutz
Die neue Verordnung
– verpflichtet Züchter und Händler, die Tiere unter guten Bedingungen zu halten (frisches Trinkwasser, hochwertiges Futter, genug Auslauf, Schutz vor Hitze und Kälte, ein geeigneter Schlafplatz, Hygiene, medizinische Versorgung usw.). Auch Tierheime müssen diese Standards einhalten.
– verbietet unnötige Verstümmelungen wie etwa das Kupieren der Ohren und des Schwanzes oder das Entfernen der Krallen.
– verbietet schmerzhafte Praktiken wie etwa den Einsatz von Stachelhalsbändern oder Würgehalsbändern ohne Sicherheitsmechanismus, Stromschläge, das Treten oder Schlagen der Tiere…
– schärfere Qualzucht-Verbote: Künftig ist es untersagt, Tiere mit extremen Zuchtmerkmalen für die Zucht zu verwenden, wenn ein „hohes Risiko“ für Leid besteht. Bis 2030 soll die EU-Kommission gemeinsam mit Experten genaue Definitionen erarbeiten, welche Zuchtmerkmale als extrem gelten. Untersagt sind auch die Inzucht sowie die Zucht von Hybriden (Kreuzungen zwischen Haus- und Wildtieren).
4. Mehr Transparenz im Online-Handel
60 Prozent aller Tierkäufer erwerben ihr Tier mittlerweile online. Die neue EU-Verordnung will zwielichtigen Händlern das Leben schwerer machen und illegalen Internethandel eindämmen. Tiere, die über das Internet zum Kauf oder zur Abgabe angeboten werden – auch von privat zu privat – müssen künftig grundsätzlich gechippt und registriert sein. Der Kauf-Interessent muss die Herkunftsangaben vor der Kaufentscheidung einsehen können, die besagen, wem das Tier gehört, aus welchem Land es stammt und wann es geboren wurde. Anbieter von Online-Marktplätzen müssen in der Kleinanzeige technisch einen Platz einrichten, auf dem der Link zu diesen Informationen erscheint. Diese Pflicht greift in 4 Jahren.
5. Wo sollte in Deutschland nachgeschärft werden?
Das neue EU-Gesetz erlaubt den Mitgliedstaaten, ehrgeizigere nationale Regeln zu erlassen. Deutschland muss beim Schutz von Hunden und Katzen vorangehen!
Chip-Pflicht muss schneller kommen: Da viele Bundesländer, Städte und Kommunen in Deutschland bereits eine Chippflicht haben (s.o.), muss Deutschland die allgemeine Chippflicht schneller auf den Weg bringen, als von der EU verlangt.
Bund, Länder und Kommunen in Deutschland sollten die neuen EU-Regeln ergänzen:
– Beispiel Tierheime: Diese sind an ihren Kapazitätsgrenzen angekommen. Die neuen EU-Regeln sind ein wichtiger Hebel für ihre Unterstützung, da Fundtiere schneller ihrem Besitzer zugeordnet werden können. Doch gerade im finanziellen Bereich ist zur Unterstützung von Tierheimen viel mehr nötig.
– Allgemeine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen: Dies würde das Leid auf den Straßen mindern – eine weibliche unsterilisierte Katze kann innerhalb von 5 Jahren über 12.000 Nachkommen produzieren (exponentieller Effekt).
Für mehr Informationen siehe auch www.cats-and-dogs-act.eu
Für Rückfragen:
Büro Manuela Ripa MdEP
manuela.ripa@europarl.europa.eu
0032-2-2845739 (Brüssel)
0033-3-175739 (Straßburg)
www.manuela-ripa.eu