10 Apr Bodengesetz nimmt wichtige Hürde im Europäischen Parlament. Manuela Ripa (MdEP): „Das ist ein großer Schritt hin zum ersten europäischen Bodengesetz – und entscheidend für den Umwelt-, Natur- und Artenschutz!“
Brüssel, 10. April 2024. Heute hat das Europäische Parlament im Plenum seine Position zum Bodengesetz mit 336 zu 242 Stimmen bei 33 Enthaltungen angenommen. Damit ist der Weg frei für die Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission.
Die Europaabgeordnete Manuela Ripa (ÖDP – Die Naturschutzpartei) ist für ihre Fraktion Greens/EFA zuständig für den Bericht. Sie betont, dass die Gesundheit der Böden entscheidend für unser Wohlergehen ist und zeigt sich erleichtert, dass der Vorschlag angenommen wurde, trotz gegenteiligen Bemühungen der Christdemokraten, Rechtspopulisten und Vertretern der Liberalen.
„Es ist wichtig, dass die Position des Europäischen Parlaments jetzt feststeht und wir damit in die nächste Verhandlungsrunde gehen können. Denn das ist das erste europäische Bodengesetz dieser Art überhaupt!
80 Prozent unserer natürlichen Lebensräume wie Wälder und Moore und 70 Prozent unserer Böden sind in einem schlechten Zustand. Zu viele Bestäuber, wie Bienen und Schmetterlingsarten sind vom Aussterben bedroht. Das wirkt sich alles verehrend auf unsere Landwirtschaft, auf unser Leben und auf unser Klima aus. Das müssen wir angehen und unsere Ökosysteme wiederherstellen. Auch im Hinblick auf das gescheiterte Gesetz zur Pestizidverordnung und dem schwierigen Stand des Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur ist dieses Bodengesetz ein wichtiger Schritt für den Umwelt-, Natur- und Artenschutz.“
Im Gesetzesvorschlag des EU-Parlaments wurde das Ziel bestätigt, bis 2050 gesunde Böden zu haben. Wie dieses Ziel erreicht werden soll, bleibt allerdings offen, da verbindliche Maßnahmen, den ökologischen Zustand der Böden zu verbessern, abgelehnt wurden.
Insgesamt wurden viele konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Böden von Christdemokraten, Rechtspopulisten und Teilen der Liberalen extrem verwässert. Damit fehlen bindende Zwischenziele zur Wiederherstellung der Bodengesundheit sowie verpflichtende Vorgaben gegen Flächenversiegelung. Dazu Manuela Ripa:
„Leider konnten wir beim Thema Flächenversiegelung den Bericht nicht so verbessern, wie wir es gerne gehabt hätten. Die von uns vorgesehenen verbindlichen Ziele für die Reduzierung von Flächenversiegelung wurden von Christdemokraten und Rechtspopulisten abgelehnt. Immerhin sind zwei Punkte, für die ich mich sehr eingesetzt habe, angenommen worden: die Erfassung von Industriebrachen und -betrieben, um ein Brachflächenregister zu schaffen, wobei es hier bei einer Empfehlung bleibt, sowie eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Bodenüberwachung, was besonders in Grenzregionen die Erfassung des Bodenzustandes erleichtern würde.“
Weitere wichtige Maßnahmen umfassen verbindliche Regelungen zur Säuberung von kontaminierten Böden. Diese sollen EU weit nun erstmals identifiziert werden. Die EU-Kommission geht davon aus, dass es europaweit 2,8 Millionen Flächen gibt, die noch nicht verortet werden konnten. Zudem muss bei Bodenschutzmaßnahmen die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt beachtet werden.
Bis Juni wollen die Mitgliedsstaaten ihre Position zum Gesetzesvorschlag vorlegen. Anfang der nächsten Legislaturperiode soll er auf der Agenda der europäischen Institutionen stehen. Dann verhandelt das Europäische Parlament mit dem europäischen Rat und der EU-Kommission den finalen Text.