20 Dez Besserer Schutz vor Umweltkriminalität
Brüssel, 20.12.21. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Umweltkriminalität zum viertgrößten Kriminalsektor der Welt entwickelt und ist ebenso profitabel wie der Drogenhandel. Um dieses Problem endlich anzugehen, hat die Europäische Kommission letzte Woche den lang erwarteten Vorschlag für eine neue Richtlinie für den strafrechtlichen Schutz der Umwelt angenommen. Der Legislativvorschlag definiert Umweltstraftaten, legt ein Mindestmaß an Sanktionen fest und stärkt die europäische Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung.
„Der Vorschlag kommt spät, wenn man bedenkt, dass die Umweltkriminalität in den Mitgliedsstaaten stetig steigt. Darüber hinaus fehlt es dem Dokument an Ehrgeiz und konkreten Maßnahmen. Das Europäische Parlament hat die Einführung des Straftatbestands des Ökozids und seine Anerkennung als Straftatbestand in den nationalen Gesetzen gefordert, aber der Vorschlag der Kommission bleibt hier ungenau“, bedauert die Europaabgeordnete Manuela Ripa (ÖDP). „Darüber hinaus enthält der Vorschlag keine Möglichkeiten diffuse Verschmutzungen, beispielsweise in Form von Pestiziden, zu kriminalisieren. Diese stellen aber eine der häufigsten Ursachen für Umweltmissbrauch dar“, fügt Ripa hinzu.
Manuela Ripa: „Europäische Kommission wird den großen Erwartungen nicht gerecht!“
Positiv zu vermerken ist, dass der Vorschlag neue EU-Umweltstraftatbestände festlegt, darunter illegaler Holzhandel, illegales Schiffsrecycling oder illegale Wasserentnahme. Außerdem werden die bestehenden Definitionen von Umweltstraftaten konkreter gefasst, was zu mehr Rechtssicherheit führt. „Endlich liegt auch ein Vorschlag der Kommission vor, den Elfenbeinhandel in der EU sowie Importe und Re-Exporte von rohem und verarbeitetem Elfenbein drastisch zu beschränken. Damit erfüllt sie die Verpflichtung der EU-Biodiversitätsstrategie, die Regeln für den Elfenbeinhandel weiter zu verschärfen. Ein umfassendes Verbot wäre jedoch besser gewesen“, so die Europaabgeordnete. Ziel der Kommission ist es, den Elfenbeinhandel weitestgehend zu schließen und so das Einschleusen illegalen Elfenbeins deutlich zu erschweren sowie die Anreize für Wilderei zu verringern.
Neben Sanktionen wie der Wiederherstellung der Natur und der Ausschluss von öffentlichen Mitteln, schlägt die Kommission auch einen gemeinsamen Mindestnenner für Sanktionen bei Umweltstraftaten vor. Da Umweltstraftaten häufig grenzüberschreitende Auswirkungen haben, soll die europäische Zusammenarbeit gestärkt werden, während gleichzeitig die Mitgliedstaaten aufgefordert sind, nationale Strategien zu entwickeln. „Umweltkriminalität bleibt jedoch vor allem auch ein globales Phänomen, weshalb die internationale Zusammenarbeit stark gefördert werden sollte“, mahnt die ÖDP-Politikerin.
Leider zeigt sich die Kommission bezüglich des illegalen Handels mit Wildtieren und Pflanzen wenig entschlossen: „Ich bin sehr enttäuscht, dass die jahrelangen Forderungen vieler Nichtregierungsorganisationen und Tierschutzverbände nach einer Positivliste, die angibt, welche Tiere und Pflanzen eingeführt werden dürfen, in der Verordnung unbeantwortet bleiben“, stellt Manuela Ripa abschließend fest.
Photo Credit: Adobe Stock