11 März Abstimmung zur Verlängerung der Übergangsregelung zur Bekämpfung von Online-Inhalte über sexuellen Kindesmissbrauch
Heute hat das Europäische Parlament über die Verlängerung der Übergangsregelung zur Bekämpfung von Online-Inhalte über sexuellen Kindesmissbrauch abgestimmt.
Für mich ist klar: Kinder müssen bestmöglich geschützt werden. Gleichzeitig stehe ich Eingriffen in private Kommunikation sehr kritisch gegenüber.
Deshalb habe ich Änderungsanträge unterstützt, die den Schutz der Privatsphäre stärken und anlasslose Massenüberwachung stoppen: etwa gezielte statt flächendeckende Überprüfungen, klare Grenzen für die eingesetzten Technologien und den Schutz von Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation. Außerdem habe ich dafür gestimmt, dass die Übergangsregelung nur bis 2027 verlängert wird – und nicht bis 2028, wie ursprünglich von der Kommission vorgeschlagen.
Wichtig ist, eine Regelungslücke zu vermeiden, bis die neue CSAM-Verordnung vollständig verhandelt ist.
Kritiker hatten befürchtet, dass die Verlängerung der Regelung zu einem schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte führen könnte. Durch die angenommenen Änderungsanträge konnten jedoch wichtige Schutzmechanismen eingebaut und eine anlasslose Massenüberwachung verhindert werden. Dennoch bleiben aus meiner Sicht offene Fragen zur Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen bestehen.
Der Schutz von Kindern ist entscheidend, gleichzeitig müssen wir aber auch sicherstellen, dass die Maßnahmen verhältnismäßig bleiben und die Grundrechte gewahrt werden.