04 Nov. Artenschutz statt Ausnahmen: Europas Artenvielfalt darf nicht geschwächt werden!
Im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments wurde über den Umwelt-Omnibus abgestimmt, mit dem die EU Umweltprüfungen vereinfachen und Genehmigungsverfahren beschleunigen will.
Dabei geht es auch um eine wichtige Frage für den Artenschutz: Unter welchen Bedingungen sollen Eingriffe in geschützte Tierarten künftig leichter möglich sein, ohne gegen europäisches Naturschutzrecht zu verstoßen?
Besonders kritisch ist Artikel 8. Er sieht vor, dass das Töten oder Stören geschützter Tiere sowie die Zerstörung von Nestern und Eiern unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr als „absichtlich“ gelten. Damit könnten wichtige Schutzvorschriften ausgehebelt werden.
Das klingt zunächst technisch, hat aber weitreichende Folgen. Denn wenn die Zerstörung von Nestern und Eiern nicht mehr als absichtlich gilt, greift auch das entsprechende Verbot nicht mehr. Damit wird der Schutz vieler Vogelarten, Fledermäuse und anderer geschützter Tiere geschwächt.
Das ist besonders problematisch für Arten, deren Bestände ohnehin schon zurückgehen. Deshalb muss vor jedem Projekt geprüft werden, welche Auswirkungen es auf geschützte Tiere hat – sowohl vor Ort als auch auf den Erhalt der gesamten Art. Auch die Folgen mehrerer Projekte zusammen müssen berücksichtigt und wirksame Schutzmaßnahmen sichergestellt werden.
Leider fand dies im Umweltausschuss keine Mehrheit.
Als Nächstes stimmt das Plenum ab, danach folgen die Verhandlungen mit dem Rat. Für mich ist klar: Der Schutz unserer Artenvielfalt darf nicht durch solche Ausnahmeregelungen ausgehöhlt werden!