09 Juli Statement zur heutigen Abstimmung über die Verlängerung der CSAM-Übergangsregelung
Der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Politik. Darüber gibt es für mich keinen Zweifel. Deshalb müssen wir alles daransetzen, Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs wirksam zu bekämpfen und Strafverfolgungsbehörden dabei zu unterstützen, Täter zur Rechenschaft zu ziehen.
Genauso wichtig ist aber, dass die Maßnahmen, die wir dafür beschließen, wirksam, verhältnismäßig und mit unseren Grundrechten vereinbar sind.
In den vergangenen Monaten habe ich mich intensiv mit diesem Dossier beschäftigt. Ich habe Gespräche mit führenden Expertinnen und Experten aus den Bereichen Cybersicherheit und Verschlüsselung geführt, darunter Professor Cas Cremers vom CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit, einer der führenden Forschungseinrichtungen Europas auf diesem Gebiet. Die Einschätzung dieser Fachleute war eindeutig: Für eine anlasslose und flächendeckende Überwachung digitaler Kommunikation gibt es bislang keine ausreichenden Belege dafür, dass sie das angestrebte Ziel tatsächlich wirksam erreicht.
Für mich stellt sich deshalb eine zentrale Frage: Warum sollte ein allgemeiner und unterschiedsloser Eingriff in die Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger einem gezielten, anlassbezogenen und evidenzbasierten Vorgehen überlegen sein? Auf diese Frage habe ich bislang keine überzeugende Antwort erhalten.
Ich habe mich deshalb bereits in den vergangenen Abstimmungen gegen Vorschläge ausgesprochen, die aus meiner Sicht zu einer anlasslosen Massenüberwachung geführt hätten. Die entsprechenden Abstimmungsergebnisse sind öffentlich einsehbar. Auch heute bin ich dieser Linie treu geblieben.
In den vergangenen Tagen wurde vielfach behauptet, die Abstimmung am Dienstag habe bereits die Einführung einer Chatkontrolle bedeutet. Das ist nicht richtig. Am Dienstag wurde ausschließlich über das Dringlichkeitsverfahren abgestimmt. Die eigentliche inhaltliche Entscheidung fiel heute. Hintergrund war, dass nach dem Auslaufen der bisherigen Übergangsregelung eine rechtliche Lücke entstanden ist. Das ist Teil des EU-Gesetzgebungsverfahren zwischen Rat und Parlament.
In der heutigen Abstimmung habe ich zunächst für den Antrag auf Ablehnung der Verlängerung gestimmt. Dieser fand jedoch keine absolute Mehrheit. Anschließend habe ich Änderungsanträge unterstützt, die statt eines allgemeinen Ansatzes einen gezielten, anlassbezogenen und verhältnismäßigen Einsatz der Maßnahmen vorgesehen hätten. Auch diese Änderungsanträge kamen leider nicht durch.
Positiv ist jedoch, dass das Europäische Parlament beschlossen hat, dass die Verordnung keine Anwendung auf interpersonelle Kommunikation findet, bei der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verwendet wurde oder wird. Der Schutz der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist ein wichtiges Signal für die Wahrung von IT-Sicherheit, Datenschutz und Privatsphäre.
Ich bin überzeugt: Kinderschutz und Datenschutz sind keine Gegensätze. Wir brauchen wirksame Instrumente gegen sexuellen Kindesmissbrauch im Internet. Diese müssen jedoch gezielt, rechtsstaatlich und evidenzbasiert sein. Eine anlasslose Überwachung der Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger lehne ich weiterhin entschieden ab.
Aus diesem Grund habe ich der heutigen Verlängerung mit den Änderungsanträgen letztlich nicht zugestimmt. Ich bedaure, dass sich hierfür im Europäischen Parlament dennoch eine Mehrheit gefunden hat.
Nun kommt es darauf an, das laufende Gesetzgebungsverfahren für eine schnelle und dauerhafte europäische Regelung zügig abzuschließen und die Übergangsregelung so schnell wie möglich zu beenden. Nur so können Kinder effektiv geschützt werden und gleichzeitig unsere Grundrechte gewahrt bleiben. Beides ist möglich – und beides ist unverzichtbar.